EINTRITTSKARTE FÜR DIE DIGITALE WELT
Digital und vielseitig: Der elektronische Heilberufsausweis (EHBA) ist der zentrale Zugang zu wichtigen Telematikinfrastruktur-Anwendungen. Die kleine Karte ist groß im Kommen – und wird künftig unverzichtbar im Versorgungsalltag.
Er ist z.B. für das Auslesen und Signieren des Notfalldatensatzes notwendig. Benötigt wird er außerdem, um Arztbriefe, Befunde, E-Rezepte und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) rechtssicher elektronisch zu signieren. Ab 01. Juli 2021 brauchen Ärzte ihren HBA, um z.B. elektronische Patientenakten zu befüllen. Auch für die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das E-Rezept ist der HBA Pflicht. Umso wichtiger ist es, den HBA jetzt zu beantragen und in die digitale Patientenversorgung einzusteigen.