Konnektor inklusive Funktion für qualifizierte elektronische Signatur und stationäre Kartenterminals:
Anzahl der Ärzte in der Praxis (Vollzeitäquivalente):
Für Praxen, die Anspruch auf 2 oder 3 Kartenterminals haben, erhöht sich die Erstausstattungspauschale pro Gerät um 535 Euro.
TI-Startpauschale:
Wartung der Komponenten und Updates (einschließlich laufende Kosten für VPN-Zugangsdienst):
SMC-B (Praxisausweis):
Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.
Förderung:
je Vertragsarzt mit mindestens halber Zulassung, der mindestens drei Haus- und/oder Heimbesuche im Quartal durchführt und/oder an einem Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V (Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen) teilnimmt je ausgelagerter Praxisstätte (keine Kriterien)
Förderung:
eHBA (elektronischer Heilberufeausweis): 11,63 Euro je Quartal
Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.
Die Praxen haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten für NFDM und/oder elektronischen Medikationsplan (eMP) vorhalten und anwenden können. Das müssen Praxen gegenüber ihrer KV nachweisen können.
Förderung:
Förderung:
Förderung:
Förderung:
Die Krankenkassen finanzieren eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Praxis für den Übertragungsdienst.
Für die Einrichtung der Praxis für den Versand von eArztbriefen und die Nutzung von KIM erhalten Praxen zusätzlich einmalig 100 Euro je Praxis. Hierfür ist der Nachweis gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung notwendig, dass die erforderlichen Komponenten installiert und funktionsfähig sind.
Quellenangabe: "KBV" https://www.kbv.de/html/30719.php 14.02.2021