FÖRDERUNG

  • TELEMATIK - ERSTAUSSTATTUNG

    Konnektor inklusive Funktion für qualifizierte elektronische Signatur und stationäre Kartenterminals:


    Anzahl der Ärzte in der Praxis (Vollzeitäquivalente):


    • < = 3 - Förderung in Höhe von 1549,00 Euro
    • > 3 bis < = 6 - Förderung in Höhe von 2084,00 Euro
    • > 6 - Förderung in Höhe von 2619,00 Euro

    Für Praxen, die Anspruch auf 2 oder 3 Kartenterminals haben, erhöht sich die Erstausstattungspauschale pro Gerät um 535 Euro.


    TI-Startpauschale:

    • einmalig 900 Euro: für Anschlussgebühr VPN- Zugangsdienst, Installation, Praxisausfall während der Installation, Anpassung Praxisverwaltungssystem (PVS) und Zeitaufwand Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) in der Startphase

    Wartung der Komponenten und Updates (einschließlich laufende Kosten für VPN-Zugangsdienst):

    • 248 Euro je Quartal

    SMC-B (Praxisausweis):


    • 23,25 Euro je Quartal (1 Ausweis pro Praxis, 1 weiterer Ausweis für jedes mobile Kartenterminal, auf das die Praxis Anspruch hat)


    Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.

  • Mobile Kartenterminals

    Förderung:

    • einmalig 350 Euro je Gerät:

    je Vertragsarzt mit mindestens halber Zulassung, der mindestens drei Haus- und/oder Heimbesuche im Quartal durchführt und/oder an einem Kooperationsvertrag nach § 119b SGB V (Ambulante Behandlung in stationären Pflegeeinrichtungen) teilnimmt je ausgelagerter Praxisstätte (keine Kriterien)

  • elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)

    Förderung:

    eHBA (elektronischer Heilberufeausweis): 11,63 Euro je Quartal


    Hinweis: Im ersten Quartal der Nutzung werden die laufenden Betriebskosten ab dem Monat, in dem die Praxis an die TI angeschlossen ist, anteilig übernommen.



  • Ausstattung für NFDM/eMP

    Die Praxen haben Anspruch auf die Erstattung der Kosten ab dem Zeitpunkt, zu dem sie die benötigten Komponenten für NFDM und/oder elektronischen Medikationsplan (eMP) vorhalten und anwenden können. Das müssen Praxen gegenüber ihrer KV nachweisen können. 



    Förderung:

    • Update zum E-Health-Konnektor inkl. PVS-Updates für NFDM und eMP - 530 Euro einmalig
    • Zusätzliches Kartenterminal (kann für NFDM und eMP genutzt werden) - 595 Euro je Kartenterminal
    •  Anspruch: ein zusätzliches Terminal je angefangene 625 Betriebsstättenfälle
    • Betriebskostenzuschlag NFDM/eMP - 4,50 Euro je Quartal

  • Einrichtung des KIM-Dienstes

    Förderung:

    • einmalig 100 Euro für die Einrichtung der Praxis für den Versand von eArztbriefen und die Nutzung von KIM Praxen müssen gegenüber der KV nachweisen, dass die notwendigen Komponenten installiert und funktionsfähig sind 
    • 23,40 Euro pro Quartal Betriebskostenpauschale für den Übertragungsdienst seit dem 1. April 2020, auch wenn noch kein KIM-Dienst verfügbar ist
  • Ausstattung für die ePA

    Förderung:

    • Update zum ePA-Konnektor - 400 Euro
    • PVS-Anpassung ePA - 150 Euro
    • Betriebskostenzuschlag ePA - 4,50 Euro je Quartal
  • Ausstattung für das eRezept

    Förderung:

    • PVS-Anpassung eRezept - 120 Euro
    • Betriebskostenzuschlag eRezept - 1 Euro je Quartal
  • eArztbrief

    Die Krankenkassen finanzieren eine Betriebskostenpauschale von 23,40 Euro pro Quartal je Praxis für den Übertragungsdienst.



    Für die Einrichtung der Praxis für den Versand von eArztbriefen und die Nutzung von KIM erhalten Praxen zusätzlich einmalig 100 Euro je Praxis. Hierfür ist der Nachweis gegenüber der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung notwendig, dass die erforderlichen Komponenten installiert und funktionsfähig sind. 

Quellenangabe: "KBV" https://www.kbv.de/html/30719.php 14.02.2021

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