In einem Notfall alles auf einen Blick
In einer Notsituation, z.B. wenn ein Patient mit Atemnot in ein Krankenhaus eingeliefert wird, können die Ärzte dort auf die Notfalldaten zugreifen. So sehen sie auf die Schnelle, ob der Patient beispielsweise chronisch erkrankt ist, regelmäßig Medikamente einnimmt oder Allergien hat. Das kann im Notfall hilfreich sein.
Nur Ärzte, Zahnärzte und deren Mitarbeiter sowie Angehörige bestimmter anderer Heilberufe (z.B. Notfallsanitäter) dürfen die Notfalldaten lesen – im Ernstfall auch ohne sein Einverständnis, wenn der Patient etwa bewusstlos ist.
Der Notfalldatensatz
Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Krankenhäuser können wichtige medizinische Notfalldaten direkt auf der Gesundheitskarte speichern – sofern der Patientin die Speicherung einwilligt.
Im Notfalldatensatz können folgende Informationen gespeichert werden:
Datensatz persönliche Erklärungen
Ergänzend können auch Informationen angelegt werden, wo folgende persönliche Erklärungen aufbewahrt werden:
In bestimmten Notfall- oder Behandlungssituationen können Ärzte durch diese Informationen erfahren, dass es eine solche Erklärung gibt und wo sie zu finden ist (z. B. im Portemonnaie).
Quellenangabe: "gematik" https://www.gematik.de/anwendungen/notfalldaten/ 12.02.2021